ARTIKEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die stets in Großbuchstaben geschrieben sind, in der folgenden Bedeutung verwendet.
- Deetronix: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Teil der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dutch LED Projects B.V., mit Sitz im Milton Friedmanweg 11, 1689 ZZ in Zwaag, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 87457202.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der Deetronix einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
- Verbraucher: ein Kunde, eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
- Parteien: Deetronix und der Kunde gemeinsam.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich Deetronix gegenüber dem Kunden verpflichtet hat, Produkte zu verkaufen und zu liefern.
- Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Deetronix und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Deetronix und dem Verbraucher geschlossen wird und bei dem bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden, wie z. B. im Falle eines Verbraucherkaufs, der über den Webshop abgeschlossen wird. Ein Vertrag ist also kein Fernabsatzvertrag, wenn dabei kein organisiertes Verkaufssystem von Deetronix genutzt wird, z.B. wenn der Verbraucher die Kontaktdaten von Deetronix im Internet oder in einem Telefonbuch nachschlägt und einen Vertrag telefonisch abschließt.
- Webshop: www.d-lighted.com dann www.heating-gloves.com.
- Produkte: die von Deetronix im Rahmen des Vertrags an den Kunden zu liefernden Artikel, zu denen unter anderem eine Vielzahl von elektrotechnischen Produkten wie LED-Beleuchtungssysteme, LED-Lichtleitungsmodule, Steckverbinder, Leuchtstoffröhrenersatz und verwandte Artikel sowie beheizte Handschuhe gehören können.
- Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und der gängigen Praxis damit gleichgesetzt werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Deetronix und jeden Vertrag.
- Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
- Der Wegfall oder die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Abkommens als solches berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Beratungen einzutreten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Klausel zu treffen. Dabei wird der Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich gewahrt.
ARTIKEL 3. ANGEBOT UND ABSCHLUSS DES VERTRAGS
- Jedes Angebot von Deetronix ist freibleibend. Deetronix kann sein Angebot bis sofort, bzw. schnellstmöglich nach Annahme durch den Kunden widerrufen. Sollte in einem solchen Fall, z.B. im Rahmen einer Bestellung im Webshop, bereits eine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, wird Deetronix die Rückzahlung schnellstmöglich veranlassen.
- Offensichtliche Irrtümer, Fehler und Ausrutscher sind für Deetronix nicht verbindlich.
- Jeder Vertrag kommt unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 in dem Moment zustande, in dem das Angebot von Deetronix, gegebenenfalls in der von Deetronix angegebenen Form, vom Kunden angenommen wird. Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot von Deetronix ab, kommt der Vertrag nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Deetronix weist auf etwas anderes hin.
- Wenn Deetronix dem Kunden nach einem mündlich geschlossenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung aushändigt, wird davon ausgegangen, dass diese Bestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn, der Kunde hat dies innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich und begründet beanstandet.
ARTIKEL 4. | WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
- Der Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Produkte ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Der Verbraucher kann den Fernabsatzvertrag widerrufen, indem er einen entsprechenden Antrag per E-Mail an Deetronix stellt oder das von Deetronix angebotene Muster-Widerrufsformular verwendet. So bald wie möglich, nachdem Deetronix von der Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag zu widerrufen, in Kenntnis gesetzt wurde und wenn die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, wird Deetronix die Auflösung des Fernabsatzvertrags per E-Mail bestätigen.
- Während der in Absatz 1 genannten Frist muss der Verbraucher die zurückzusendenden Produkte und deren Verpackung sorgfältig behandeln. Der Verbraucher darf die zurückzusendenden Produkte nur insoweit behandeln und prüfen, als dies zur Beurteilung der Beschaffenheit und der Eigenschaften der Produkte erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher die Produkte nur so behandeln und prüfen darf, wie er es in einem Ladengeschäft tun würde.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die Produkte unbeschädigt, mit sämtlichem gelieferten Zubehör und im Originalzustand und in der Originalverpackung an die von Deetronix angegebene Rücksendeadresse zurückzusenden.
- Der Verbraucher haftet für die Wertminderung der zurückgegebenen Produkte, die sich aus der Art und Weise der Behandlung der Produkte ergibt, die über die in Absatz 3 erlaubte hinausgeht. Deetronix ist berechtigt, diese Wertminderung dem Verbraucher in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob sie mit einer bereits vom Verbraucher erhaltenen Zahlung verrechnet wird oder nicht.
- Die Rücksendung der zurückzusendenden Produkte muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Verbraucher den Fernabsatzvertrag gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 widerrufen hat.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so gehen die Kosten für die Rücksendung der Produkte zu Lasten des Verbrauchers.
- Deetronix wird die vom Verbraucher bereits erhaltene Zahlung abzüglich einer etwaigen Wertminderung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf des Fernabsatzvertrags, an den Verbraucher zurückzahlen, sofern die Produkte bei Deetronix eingegangen sind oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass die Produkte tatsächlich zurückgesandt wurden. Wird das Widerrufsrecht nur für einen Teil der Bestellung ausgeübt, können die vom Verbraucher zunächst gezahlten Lieferkosten nicht erstattet werden.
ARTIKEL 5. | LIEFERUNG DER PRODUKTE
- Die Lieferung der Produkte erfolgt an dem Ort und auf die Weise, die zu diesem Zweck vereinbart wurden. Im Falle der Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
- Deetronix behält sich das Recht vor, die Bestellung in Teilen zu liefern. In diesem Fall beginnt die mögliche Bedenkzeit des Verbrauchers im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht erst dann, wenn die letzte Teillieferung aus der Bestellung beim Verbraucher oder in dessen Namen eingegangen ist.
- Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem die Produkte vom Kunden oder in dessen Namen in Empfang genommen werden.
- Entstehen Deetronix aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes zusätzliche Kosten, z.B. im Zusammenhang mit mehrfachen Lieferversuchen, so sind diese Kosten zusätzlich vom Kunden zu tragen.
ARTIKEL 6. LIEFERBEDINGUNGEN
- Lieferfristen, zu denen sich Deetronix gegenüber dem Kunden verpflichtet hat, sind unverbindliche Richtwerte. Deetronix kommt erst dann in Verzug, wenn der Kunde Deetronix schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt hat und Deetronix auch nach Ablauf dieser Frist in Verzug ist.
- Der Verzug von Deetronix gibt dem Kunden das Recht, den Teil des Vertrags, auf den sich der Verzug bezieht, aufzulösen, jedoch niemals auf zusätzlichen Schadenersatz.
ARTIKEL 7. | UNTERSUCHUNG UND BESCHWERDEN
- Zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte oder zumindest unmittelbar danach muss der Kunde prüfen, ob die Art und die Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen. Wenn nach Ansicht des Kunden die Art und/oder die Menge der Produkte nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, muss der Kunde Deetronix unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
- Beanstandungen, die sich auf Mängel beziehen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren oder aus anderen Gründen nicht erkannt werden konnten, müssen Deetronix innerhalb von sieben Tagen, nachdem der Kunde vom Vorhandensein des Mangels Kenntnis erlangt hat oder zumindest vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, schriftlich mitgeteilt werden.
- Abweichend von den Bestimmungen der vorangegangenen Absätze dieses Artikels kann sich ein Verbraucher nicht mehr darauf berufen, dass das im Rahmen eines Verbraucherkaufs Gelieferte nicht dem Vertrag entspricht, wenn er dies nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels durch den Verbraucher bei Deetronix reklamiert hat.
- Reklamiert der Kunde nicht rechtzeitig und gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze, entsteht für Deetronix aus einer solchen Reklamation des Kunden keine Verpflichtung.
- Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung an Deetronix bestehen, es sei denn, das Gesetz zugunsten des Verbrauchers steht dem zwingend entgegen.
ARTIKEL 8. | GARANTIE UND KONFORMITÄT
- Auf Produkte aus dem Sortiment von www.d-lighted.com Deetronix gewährt eine 60-monatige Garantie, beginnend mit dem Lieferdatum, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für andere Produkte gilt die Gewährleistung nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Das Vorstehende gilt mit der Maßgabe, dass die zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher im Rahmen eines Verbraucherkaufs gegen Deetronix geltend machen kann, hiervon unberührt bleiben (Konformität).
- Ein Gewährleistungsanspruch oder ein Anspruch wegen Vertragswidrigkeit erlischt in jedem Fall, wenn ein Mangel der gelieferten Ware auf eine nach der Lieferung eingetretene äußere Ursache oder einen anderen, nicht von Deetronix zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Mängel, die nach der Lieferung durch Beschädigung, natürliche Abnutzung, Beschädigung durch Kriegseinwirkung, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung oder Installation, fehlerhafte oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Hinweisen von Deetronix oder des Herstellers, nicht ordnungsgemäße und regelmäßige Wartung des Liefergegenstandes sowie Änderungen des Liefergegenstandes einschließlich Reparaturen, die nicht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Deetronix durchgeführt wurden, entstanden sind.
ARTIKEL 9. HÖHERE GEWALT
- Deetronix ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung in dieser Hinsicht verstanden wird, umfasst höhere Gewalt alle äußeren Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Deetronix liegen und die die (weitere) Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder ernsthaft behindern, einschließlich Epidemien, Pandemien, Feuer, Maßnahmen einer Regierung, Transportbeschränkungen, Krieg oder Kriegsgefahr, gewaltsame oder bewaffnete Aktionen, Störungen der Kommunikationsverbindungen oder der Ausrüstung oder Software von Deetronix.
- Wenn und soweit die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- Hat Deetronix bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Lieferverpflichtungen nur noch teilweise erfüllen, ist Deetronix berechtigt, den bereits lieferbaren oder noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert zu berechnen, als ob es sich um einen selbständigen Vertrag handeln würde.
- Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes besteht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, kein Anspruch auf Entschädigung.
ARTIKEL 10. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG
- Deetronix ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder wenn Deetronix nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, sofern die Umstände dies vernünftigerweise rechtfertigen. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers, mit der er in Verzug ist oder zu sein droht, nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht das Recht zur Auflösung des Vertrags erst, nachdem der Abnehmer von Deetronix schriftlich in Verzug gesetzt wurde, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Frist genannt wird, innerhalb derer der Abnehmer seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann, und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht erfolgt ist.
- Wenn sich der Kunde im Konkurs befindet, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat, das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen auf ihn anwendbar ist, seine Güter gepfändet wurden oder der Kunde auf andere Weise nicht frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Deetronix berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem von Deetronix gemäß diesem Artikel ausgeübten Recht auf Aussetzung oder Auflösung.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der Deetronix durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrages entsteht.
- Wenn Deetronix den Vertrag gemäß diesem Artikel auflöst, werden alle Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig.
ARTIKEL 11. LIEFERKOSTEN, PREISÄNDERUNGEN UND ZAHLUNGEN
- Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, mit der Maßgabe, dass Deetronix Bestellungen ab einem Bestellwert von € 250,- und bei Lieferung innerhalb der Niederlande frachtfrei an Verbraucher und gewerbliche Endverbraucher liefert. Dieser Bestellwert gilt für Verbraucher inklusive Mehrwertsteuer und in anderen Fällen exklusive Mehrwertsteuer. Bevor ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, wird jedoch der Gesamtpreis einschließlich etwaiger Lieferkosten angegeben.
- Alle vereinbarten Preise beruhen auf den Tatsachen und Umständen, die Deetronix zu dem Zeitpunkt bekannt waren, als Deetronix dem Kunden diese Preise angeboten hat. Treten Preiserhöhungen von kostenbestimmenden Faktoren ein, wie z.B. eine Erhöhung der Einkaufspreise, ist Deetronix berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, mit der Maßgabe, dass ein Verbraucher berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und Deetronix noch ausdrücklich darauf hinweist, den Vertrag nicht zu den ursprünglich vereinbarten Preiskonditionen erfüllen zu wollen. Das vorgenannte Recht des Verbrauchers, den Vertrag aufzulösen, gilt nicht, wenn die Preiserhöhung auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder anderer staatlicher Abgaben zurückzuführen ist.
- Im Falle der Vorauszahlung ist Deetronix erst dann zur (weiteren) Erfüllung des Vertrages verpflichtet, wenn der Kunde alle fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Deetronix erfüllt hat. Gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 ist Deetronix im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden daher berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverzug ausgeglichen hat.
- Zahlungen sind in der von Deetronix hierfür angegebenen Weise und innerhalb der von Deetronix angegebenen Frist oder zu dem von Deetronix angegebenen Zeitpunkt zu leisten. Deetronix setzt bei Überweisungen ein Standard-Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an, kann aber im Einzelfall davon abweichen, z.B. bei einer Anzahlung und wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Zahlung muss ohne Berufung auf eine Aussetzung oder einen Vergleich erfolgen, sofern das Gesetz dies nicht zwingend zugunsten des Verbrauchers verbietet.
- Deetronix ist berechtigt, dem Kunden die ihm zustehenden Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
- Wenn der Kunde sein Unternehmen auflöst oder an einen Dritten überträgt, sich im Konkurs befindet, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat, das Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen auf ihn anwendbar ist, seine Güter gepfändet wurden sowie in dem Fall, in dem der Kunde nicht frei über sein Vermögen verfügen kann, sind die Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Verzug des Kunden beginnt, schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 2% pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Ungeachtet des vorstehenden Satzes gilt anstelle des dort genannten vertraglichen Zinssatzes der zum Zeitpunkt des Verzugs geltende gesetzliche Zinssatz, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
- Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche und außergerichtliche Kosten sowie Kosten der Zwangsvollstreckung, die anfallen, um die vom Kunden geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 12. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
- Der Kunde trägt den Schaden, der durch Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten, durch ein sonstiges Versäumnis bei der Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie durch jeden anderen Umstand, der Deetronix nicht zuzurechnen ist, entsteht. Ein Schaden, der auf einen der oben genannten Umstände zurückzuführen ist, berechtigt den Kunden gegenüber Deetronix nicht zu einem Schadensersatz oder einer sonstigen Entschädigung.
- Bei der Kommunikation zwischen den Parteien aus der Ferne kann Deetronix einen Chatbot einsetzen, der mit künstlicher Intelligenz arbeitet. Deetronix kann nicht garantieren, dass dieser Chatbot den Kunden immer genau und korrekt informiert. Im Zweifelsfall obliegt es dem Kunden, diese Informationen telefonisch mit Deetronix abzustimmen. Deetronix haftet nicht für die Folgen einer fehlerhaften Information durch den Chatbot.
- Deetronix haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich erlittener Verluste, entgangener Gewinne und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
- Sollte Deetronix für einen Schaden haften, ist Deetronix jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Der Kunde hat Deetronix hierzu Gelegenheit zu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von Deetronix in dieser Hinsicht.
- Die Haftung von Deetronix beschränkt sich auf die Nachbesserung oder den Ersatz der Lieferung, auf die sich die Haftung von Deetronix bezieht, nur wenn und soweit der Kunde dies gemäß Artikel 8 beansprucht. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich, beschränkt sich die Haftung von Deetronix auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages, zumindest aber auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung von Deetronix bezieht.
- Unbeschadet der in Artikel 7 genannten Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Rechtsansprüche gegen Deetronix ein Jahr. Ungeachtet des vorstehenden Satzes verjähren Rechtsansprüche von Verbrauchern, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass ein Verbraucherkauf nicht vertragsgemäß ist, in zwei Jahren.
- Im Falle eines Verbraucherkaufs gehen die Beschränkungen dieses Artikels nicht weiter als nach Artikel 7:24 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig.
- Der Kunde stellt Deetronix von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache(n) nicht Deetronix, sondern einem Dritten zuzurechnen sind. Sollte Deetronix deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, Deetronix außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was ihm in diesem Fall zugemutet werden kann. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist Deetronix berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden auf Seiten von Deetronix und Dritten gehen vollumfänglich zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
ARTIKEL 13. | ALLGEMEINE BESCHWERDEPOLITIK
- Bei Deetronix eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ihrem Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, so wird innerhalb der 14-Tage-Frist eine Antwort mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf erteilt, wann der Kunde mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
- Wenn die Beschwerde im Rahmen eines Fernabsatzvertrags nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher den Streitfall über die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr/).
ARTIKEL 14. EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle von Deetronix an den Kunden verkauften Produkte bleiben Eigentum von Deetronix, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, Deetronix hiervon unverzüglich zu unterrichten.
- Der Kunde erteilt Deetronix oder von Deetronix benannten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Im Falle des Verzugs des Kunden ist Deetronix berechtigt, die genannten Produkte zurückzunehmen. Alle damit verbundenen angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn der Kunde nach der Lieferung der Produkte durch Deetronix seine Verpflichtungen erfüllt hat, lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Produkten wieder auf, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
ARTIKEL 15. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Deetronix ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
- Jede Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
- Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streitfall einvernehmlich beizulegen.
- Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist in erster Instanz ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk des Landgerichts von Noord-Holland zuständig, unbeschadet des Rechts von Deetronix, ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht zu benennen. Ein Verbraucher ist jedoch berechtigt, innerhalb eines Monats nach schriftlicher Ankündigung von Deetronix, dass er vor dem von ihr benannten Gericht klagen möchte, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.
- Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist für die Auslegung der darin enthaltenen Klauseln stets die niederländische Sprachfassung maßgeblich.